Informationen zum Bau und Betrieb einer Sammelgrube für Schmutzwasser
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Detaillierte Informationen zum Bau und dem Betrieb einer Sammelgrube
Sammelgruben für Schmutzwasser mit den dazugehörenden Leitungen müssen wasserdicht, standsicher, dauerhaft und korrosionsbeständig sein. Eine Dichtheitsprüfung erfolgt nach Errichtung oder Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage entspr. den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Bei Sammelgruben aus Beton ist mindestens Beton der Festigkeitsklasse C35/45 nach DIN 1045-2 zu verwenden. Vorgefertigte Betonteile müssen der DIN V 4034-1 mit den Anforderungen für Typ 2 entsprechen. Kunststoffgruben bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (DIBT-Zulassung). Sammelgruben aus Mauerwerk sind unzulässig.
Gemäß § 44 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) müssen Sammelgruben ausreichend groß sein. Das notwendige Speichervolumen ergibt sich aus den Bemessungsgrundlagen nach DIN 1986-100 und 4261-1. Für eine Wohneinheit mit 4 Personen bei durchschnittlich 80 Litern Wasserverbrauch je Tag und Person errechnen sich 320 Liter je Tag an Schmutzwasseranfall. Bei einer monatlichen Abfuhr ergibt das
z.B. ein Speichervolumen von rund 10 m³. Bei kleineren Wohneinheiten oder vergleichbaren Nutzungen darf ein Mindestvolumen von 6 m³ nach DIN 1986-100 nicht unterschritten werden.
Die Inbetriebnahme bzw. jede Änderung einer Sammelgrube ist beim WAV “Dosse” anzuzeigen.
In die Sammelgrube ist das gesamte häusliche Schmutzwasser einzuleiten, wie z.B. Wasch- und Spülwasser, Bade- und Duschwasser, Toilettenspülung, Waschmaschinenablauf. Nicht in die Sammelgrube darf Niederschlagswasser, Drainage- oder Grundwasser. Grobe Materialien, wie z.B. Steine, Holz, Metall oder Kunststoffteile gehören ebenso nicht in die Sammelgrube.
Abflusslose Sammelgruben sind mit einer Ablaufleitung mit Absaugstutzen an der Grundstücksgrenze herzustellen. Das heißt, dass bei jedem Neubau bzw. jeder Erneuerung einer Sammelgrube eine Absaugleitung mit Stutzen installiert werden muss. Bereits vorhandene Sammelgruben können in der Regel problemlos mit einer Saugleitung nachgerüstet werden.
Der Absaugstutzen an der Grundstücksgrenze erspart dem Grundstückseigentümer das Entsorgungsfahrzeug bzw. das Auslegen des Schlauchs auf dem privaten Grundstück. Drohende Pannen bzw. Verunreinigungen gehören dann der Vergangenheit an. Das Abpumpen erfolgt vom öffentlichen Bereich aus. Die Grundstückseigentümer müssen nicht mehr unbedingt anwesend sein oder das Tor offen lassen, um die Zufahrt zu gewährleisten. Der Schlauch liegt nicht mehr über private Wege oder Wiesen.
Folgendes ist zu beachten:
1. Von der Grube bis zur öffentlichen Straße muss eine Saugleitung DN 80 oder DN 100 verlegt werden
2. Es kann eine Saug-Schlauchleitung oder KG-Rohr sein.
3. Die maximale Saughöhe liegt bei 5,00 m
4. Zum Absaugen ist am Schlauch- bzw. Rohrende an der Grundstücksgrenze eine sog. Kardan-Kupplung (System Perrot) M-Teil mit Blinddeckel mittels Schellen zu befestigen. (siehe Abbildung 2)
5. Um ein Festsaugen zu vermeiden, sollte in der Grube am Schlauchanfang eine Bügeltülle angebracht sein. Das KG-Rohr sollte schräg angeschnitten sein.
6. Die Saugleitung kann im Erdreich oder oberirdisch verlegt werden.