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Wie hoch ist die Abschlagszahlung?

Auf dieser Seite:

Informationen zur Höhe der Abschläge und möglichen Änderung des Abschlages.

Die Abschlagszahlung wird anhand des Verbrauchs über die jährliche Ablesung des Wasserzählers ermittelt. Abschlagszahlungen sind nur zu bestimmten Zeitpunkten und innerhalb bestimmter Grenzen möglich. Der Abschlagsrhythmus des WAV „Dosse“ ist zweimonatlich und kann zum 01. eines Monats mit einer Frist von 7 Tagen geändert werden. Eine Herabsetzung der Abschlagszahlung ist um höchsten 25% möglich.

Wasser- und Abwasserverband "Dosse"
Gewerbegebiet Nord 21
16845 Neustadt Dosse

Telefon: 033970 50190
info@wav-dosse.de
www.wav-dosse.de

Bereitschaftsdienst Trinkwasser: 0171 - 73 18 435

Bereitschaftsdienst Abwasser: 0171 - 79 40 957

Bereitschaftsdienst Fäkalienentsorgung: 0171 - 79 40 957

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