Ummeldung: Eigentümerwechsel
Hier können Sie uns den Eigentümerwechsel Ihrer Immobilie anzeigen. Damit können wir die Endabrechnung zum Übergabezeitpunkt vornehmen sowie die neuen Kundendaten- und Zahlungsdaten zukünftig berücksichtigen.
Der Eigentümerwechsel kann durch den neuen oder alten Eigentümer oder eine bevollmächtigte Person (z.B. Verwalter) erfolgen.
Zur Bearbeitung des Sachverhalts muss der Nachweis über den Eigentümerwechsel durch Vorlage des Notarvertrages bzw. des Grundbuchauszuges in Kopie erbracht werden. Ohne diesen Nachweis ist keine Bearbeitung möglich.
Eine aktuellen Grundbuchauszug können Sie beim zuständigen Amtsgericht erhalten.
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