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Anschluss an die Wasserversorgung

Hinweise für den Antrag auf Erstellung eines Trinkwasseranschlusses

Für die Antragstellung werden einige Dokumente benötigt, welche Sie als Anlage hochladen müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • Grundbuchauszug oder Kaufvertrag

  • Lageplan M 1:500

  • Grundriss

  • Flurkarte

Weitere Informationen zur Antragsstellung
Bitte beachten Sie, dass die Herstellung des Anschlusses nur durch den Wasser- und Abwasserverband „Dosse“ bzw. durch eine von ihm beauftragte Fachfirma erfolgen darf.

Anschlussgrößen (Spitzendurchflussmenge - Formular Punkt 6)
Informationen zu den gängigen Anschlussgrößen finden Sie hier.

Eigenleistung
Erdarbeiten und Durchbrucharbeiten (auf dem Grundstück) können in Eigenleistung ausgeführt werden. Beachten Sie hierbei die geforderte Rohrgrabentiefe von mind. 1,40 m.

Ansprechpartner
Zur Klärung der technischen Anschlussbedingungen setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor der geplanten Anschlusserstellung mit dem Trinkwassermeister Herrn Schwierske in Verbindung, Telefon: 033970 – 501931 oder Mobil: 01717318435.

Hinweistext für den Antrag Änderung eines Trinkwasseranschlusses
Zur Bearbeitung bei einer Änderung Ihres Trinkwasseranschlusses sind keine Dokumente verpflichtend erforderlich. Bitte laden Sie ein Blankoformular hoch.

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Was möchten Sie beauftragen?
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Benötigte Unterlagen hochladen

Für die Bearbeitung sind einige Dokumente und Unterlagen erforderlich. Bitte laden Sie diese zunächst hoch.

erforderlich

Grundbuchauszug
Wir benötigen einen Grundbuchauszug oder eine Kopie des Kaufvertrages.

Sie können eine einzelne Datei hochladen.

erforderlich

Lageplan M:500
Wir benötigen einen Lageplan im Maßstab 1 : 500.

Sie können eine einzelne Datei hochladen.

erforderlich

Grundriss Keller oder EG
Grundriss mit Einzeichnung der geplanten Leitungsführung vom Keller oder des Erdgeschosses.

Sie können eine einzelne Datei hochladen.

erforderlich

Flurkarte
Bitte markieren Sie das zutreffende Grundstück in der Flurkarte.

Sie können eine einzelne Datei hochladen.

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Angaben zum Grundstück

Daten aus dem Grundbuch

Anschrift des Grundstücks / der Liegenschaft

4
Eigentümer und Antragssteller

Eigentümer des Grundstücks bzw. der Liegenschaft

5
Nutzung
6
Hausinstallation, Kundenanlage

Die Installation wird erfolgen durch:

Leistung und Spitzendurchflussmenge

Angaben über die benötigte Leistung Ihres Trinkwasseranschlusses (mit dem Installateur abzustimmen) und Auftrag zur Herstellung einer Anschlussleitung und die Installation eines Wasserzählers als Spitzendurchflussmenge nach DIN 1988:

Für Mehrfamilienhäuser (mehr als 2 Einheiten), Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Gebäude und sonstige Anlagen ist mit diesem Auftrag die Berechnung der Spitzendurchflussmenge nach DIN 1988 einzureichen. Sofern vorhanden können Sie diese gleich nachstehend hochladen.

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Abwasserbeseitigung

Der Anschluss Trinkwasser ist an den Antrag Schmutzwasser gebunden. Nutzen Sie hierfür bitte unser Formular Antrag Schmutzwasser und senden uns dieses zu.

Abwasserbeseitigung ist:

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Kosten und Rechnungsanschrift

Die Herstellung des Trinkwasseranschlusses wird vom Wasser- und Abwasserverband „Dosse“ in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach der gültigenPreisliste. Nach Überweisung des Rechnungsbetrages erhalten Sie eine Vertragsbestätigung.

Rechnungsempfänger ist der Grundstückseigentümer.

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Bauwasser

Benötigen Sie für die Bauzeit einen Bauwasseranschluss (bitte im Formular „Auftrag“ ankreuzen) wird dieser zu Beginn der Bauarbeiten hergestellt. Dazu wird die Hausanschluss­leitung ca. 1,0 m auf Ihr Grundstück verlegt. Die Wasserentnahme erfolgt durch ein von uns montiertes Entnahmeventil.

Stimmen Sie bitte den Termin zur Herstellung des Bauwasseranschlusses rechtzeitig vorher mit uns ab!

Bitte beachten Sie, dass der Bauwasseranschluss von Ihnen vor Beschädigungen und Frost zu schützen ist. Für Schäden am Bauwasseranschluss haften Sie, als Grundstückseigentü­mer/-in. Die Versorgung anderer Grundstücke oder die Wasserentnahme zu anderen Zwecken über diesen Bauwasseranschluss ist nicht erlaubt. Ebenso ist die Bauwasserentnahme aus Feu­erlöschhydranten mit Standrohren verboten.

Die Bereitstellung des Bauwasseranschlusses ist auf einen Zeitraum von 18 Monaten begrenzt. Der Verbrauch des Bauwasser wird in die reguläre Abrechnungen Ihres Verbrauches mit einbezogen.

10
SEPA-Lastschriftmandat
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Prüfen und senden

Bitte prüfen Sie abschließend die Zusammenfassung Ihres Auftrages

Art des Auftrags

Voraussichtlicher Fertigstellungstermin
Invalid date

Eigentümer und Antragsteller

Eigentümer des Grundstücks/der Liegenschaft

Angaben zum Grundstück

Daten aus dem Grundbuch
Gemarkung:
Flur:
Flurstück(e):

Anschrift des Grundstücks / der Liegenschaft

Grundstücksgröße:
m2

Nutzung

Art der Nutzung

Details zur Nutzung

Hausinstallation, Kundenanlage

Die Erdarbeiten werden selbst ausgeführt
Nein

Der Wasseranschluss wird hergestellt durch
,

Kosten und Rechnungsanschrift

Rechnungsempfänger ist der Grundstückseigentümer.

Bauleistungen im Sinne des §2 UstG. Freistellungsbescheinigung ist vorhanden.
Nein

SEPA-Lastschriftmandat

Die Verbrauchskosten sollen nach Fertigstellung des Anschlusses zukünftig per SEPA-Lastschrift eingezogen werden
Nein

Die Kosten für die Herstellung des Anschlusses sollen per SEPA-Lastschrift eingezogen werden
Nein

Hinweise/Mitteilung

Mit dem Absenden dieses Formular bestätigen Sie Ihre Angaben sowie die Satzungen über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser im Versorgungsgebiet Wasser- und Abwasserverband "Dosse", die Technischen Anschlussbedingungen und die Datenschutzhinweise des Wasser- und Abwasserverbandes "Dosse".

Installationsarbeiten hinter der Wasserzähleranlage
Erforderliche Installationsarbeiten hinter der Wasserzähleranlage gemäß §12 (2) AVB Wasser V dürfen nur von einem in das Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen ausgeführt werden.
Mauerdurchbruch und Schutzrohr sind vom Grundstückseigentümer auszuführen.

Wasser- und Abwasserverband "Dosse"
Gewerbegebiet Nord 21
16845 Neustadt Dosse

Telefon: 033970 50190
info@wav-dosse.de
www.wav-dosse.de

Bereitschaftsdienst Trinkwasser: 0171 - 73 18 435

Bereitschaftsdienst Abwasser: 0171 - 79 40 957

Bereitschaftsdienst Fäkalienentsorgung: 0171 - 79 40 957

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